Lieber Gast,
diese „ Juristerei“ mögen wir auch nicht! – aber es gab einen Anlass, aufgrund dessen uns unser Anwalt dringend geraten hat, die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ im vollen Wortlaut bei jedem Angebot und bei jeder Buchungsbestätigung mitzuteilen.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der vereinbarten Leistung Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistungen den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Stornokosten
bis 31. vor Anreise 15 %
bis 21. Tag vor Anreise 20 %
bis 11. Tag vor Anreise 40 %
bis 3. Tag vor Anreise 50 %
danach und bei Nichtanreise müssen wir Ihnen 80 %
in Rechnung stellen jeweils von der vereinbarten Gesamtsumme.
Diese Kosten werden auf folgendes Konto entrichtet:
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.
Der Hotelier hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen bei Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht auf die eingebrachten Sachen des Gastes. An Stelle der Barzahlung kann die Regulierung der Rechnung auch durch EUROCARD-, VISA- oder American Express-Kreditkarten bzw. EC-Cash erfolgen.
Bei der Einstellung von Pferden haften wir nur im Rahmen der Tierhalter-Haftpflicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.
Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken,
die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Gerichtsstand ist Soltau als für den Betriebsort zuständiges Amtsgericht.
Wird ein Hotelzimmer / Tagungsraum bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der vereinbarten Leistung Schadenersatz zu leisten.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung / Modifizierung des Leistungsumfangs möglich.
Danach ist der Gast verpflichtet, bei Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistungen den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Stornokosten:
bis 31. Tag vor Tagungsbeginn 15 %
bis 21. Tag vor Tagungsbeginn 20 %
bis 11. Tag vor Tagungsbeginn 40 %
bis 3. Tag vor Tagungsbeginn 50 %
danach und bei Nichtanreise müssen wir Ihnen 80 %
in Rechnung stellen, jeweils von der vereinbarten Gesamtsumme.
Diese Kosten werden an folgendes Konto entrichtet:
Der Hotelier hat Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bei Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht auf die eingebrachten Sachen des Gastes.
Anstelle der Barzahlung kann die Rechnungsregulierung auch durch EC-Cash oder durch AMEX-, EUROCARD- oder VISA-Kreditkarten erfolgen.
Sofern die Regulierung durch Überweisung vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei einer Fristüberschreitung werden Verzugszinsen ab 15. Tag gesondert berechnet.
Gerichtsstand ist Soltau als für den Betriebsort zuständiges Amtsgericht.